Nicht übernommen werden zum Beispiel Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Erstattung sind:
– vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen
– Reisekosten des behandelnden Tierarztes oder Transportkosten für das Pferd
– Diät- und Ergänzungsfuttermittel
– Behandlung von Krankheiten
– Zahnpflege
– angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen bei Antragstellung bekannt waren
Weitere Punkte kannst du unseren Versicherungsbedingungen entnehmen.
Die Wartezeit beträgt 3 Monate aufgrund von Krankheit. Bei Unfällen oder sollte vor deinem Vertrag mit der Barmenia bereits ein anderer Vertrag mit vergleichbarem Schutz bestanden haben, entfällt die Wartezeit.
Liegt der Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome von Erkrankungen oder die Diagnose vor Beginn des Versicherungsschutzes oder innerhalb der Wartezeit, so ist die jeweilige Krankheit und deren Folgen nicht mitversichert.
Im Top- sowie Premium-Schutz werden versicherte Operationen vollständig erstattet.
Nein, es gibt keine Altersbegrenzung.
Hufabszesse werden in der Regel von Hufschmieden behandelt, daher ist die Kostenübernahme nicht abgedeckt.
Versichert sind einmalig je versichertem Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist. Kosten für Operationen, Voruntersuchungen oder Nachbehandlungen von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit stehen, werden nicht übernommen.
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